Winzigkleiner Stinkefinger

Winzigkleiner Stinkefinger

Wie „deutsch“ sind Sie eigentlich? So … leitkulturtechnisch, meine ich. Machen wir einen einfachen Test, werfen wir einen Blick in Ihren Garten! Was finden wir da? Regentonne, Rasen, an einigen Stellen Löwenzahn. Aber was ist das denn? Grundgütiger! Ein Gnom, etwa dreißig Zentimeter hoch, Latzhose, Laterne, Hipster-Bart und Zipfelmütze. Sie können es nicht länger leugnen! Ich weiß gar nicht, ob es irgendwo sonst auf der Welt so etwas Schräges wie Gartenzwerge gibt? Deshalb wird vor deutschen Gerichten auch bis zur letzten Instanz um Gartenzwerge gestritten. Zum Beispiel beim Amtsgericht Grünstadt. Zwei Nachbarn waren sich dort ganz und gar nicht grün und als der eine von beiden dann auch noch eine Armee von lackierten Terrakottawichteln an der Grundstücksfront aufmarschieren ließ, ging dem anderen die Zipfelmütze hoch. Die kniehohen Bürschlein hatten es aber auch faustdick unter der Kapuze! Das waren keine Standardgartenzwerge aus dem Baumarkt. Ein Dutzend der Jungs streckte dem Nachbarn dreist die Zunge raus! Einer von denen steckte sich den Finger in den Hals, ein anderer zeigte seinen nackten … nun ja, er hatte die Hosen jedenfalls ganz runter. Und der Übelste dieser Pimpfe zeigte dem Nachbarn kackfrech den ausgestreckten Mittelfinger! „Freiheit der Kunst“, argumentierte der Herr der Zwerge vor dem Amtsrichter. Doch der Grünstädter Gesetzeshüter war scheinbar ein Kleingeist. Er hielt die kleinen Geister nämlich nicht für Kunst, sondern für eine derbe Beleidigung. Die versauten Winzlinge seien „tönerne Stellvertreter“. Es macht keinen Unterschied, ob die Zwerge oder der Zwergenvater selbst perverse Gesten zum Nachbarn machen. Die Kerlchen wurden verurteilt, in ihr Bergwerk zurückzukehren, oder wo sonst sie auch immer herkamen (Az. 2a C 334/93). 

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