Friseure in den Knast!

Friseure in den Knast!

Friseur: Das ist in Wahrheit doch gar kein Handwerk, sondern eine Kunst! Und Kunst ist, wie jeder weiß, Geschmackssache. Deshalb kommt es nicht selten vor, dass Künstler und Kunde wegen einer durchgedrehten Dauerwelle anstatt dem Lockenwickler ein paar Paragrafen einwickeln müssen. Aber wie ist das eigentlich: wann kommt ein Friseur für ein entgleistes Styling in den Knast? „Das kommt darauf an“ … sagen Anwälte immer, wenn sie erst einmal einen Vorschuss sehen wollen, bevor sie einem einen Rat geben. Und worauf kommt es an? Auf den Grad der Entstellung natürlich. Wie schlimm ist es denn? Eine Kundin aus München wies ihren Barbier eindringlich darauf hin, dass sie besonders dünnes Haar habe und bat darum, es ganz besonders schonend zu färben und zu kürzen. Zunächst zeigte sie sich mit dem Ergebnis auch hochzufrieden. Am Tag danach jedoch erkannte sie sich kaum noch selber im Spiegel. Entsetzt klagte sie auf Schmerzensgeld, weil man nun ja überall ihre Kopfhaut durchschimmern sähe! Der Richter umkreiste die Dame bei neonfarbener Sitzungssaalbeleuchtung mehrmals aus allen Blickwinkeln und attestierte ihr sodann fachmännisch eine grundsätzlich gelungene Frisur nach den anerkannten Regeln der Haarschneidekunst. Klar könne man die Kopfhaut sehen – aber das liegt eben daran, dass sie gar so mickrigen Flaum auf dem Kopf habe! Daran könne sie wirklich nicht dem armen Figaro die Schuld geben. Der konnte da auch nichts mehr retten (Az. 173 C 15875/11). Allgemein gilt bei Friseurbesuchen: Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie ihren Spiegel oder ihren Anwalt.

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