§3

Zu DDR-Zeiten fuhr ein SED-Parteibonze betrunken zwei Bürger mit seinem Wartburg über den Haufen. Er fragte den Richter verängstigt nach seiner Strafe. „Du bekommst natürlich keine Strafe, Genosse! Der Mann, der durch deine Frontscheibe flog, wird von mir wegen Einbruchs verurteilt. Den anderen, der 30 Meter durch die Luft flog, bestrafe ich wegen Republikflucht.“

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